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Elektro Sanitär Wärmetechnische Anlagen GmbH,
Hamerlingplatz 2, A-1080 Wien,
Tel. 01/405 16 94
Fax 01/405 67 97
eswaustria@eunet.at
www.esw.at
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Arbeiten nach Wasserversorgungsgesetz
1Prüfung nach WVG § 15/4/c
inkl. Dichtheitsattest und graphischer Darstellung des durchschnittlichen
Wasserverbrauches.
Quartalsweise Prüfung (4x jährlich)
Auszug aus dem Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1976 Ausgegeben am 14. Jänner 1976 4. Stück
5. Gesetz: Wasserversorgungsgesetz 1960; neuerliche Änderung
5. Gesetz vom 21. November 1975, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960
geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wasserversorgungsgesetz 1960, LGBI. für Wien Nr. 10, in der Fassung der
Gesetze LGBI. für Wien Nr. 21/1962, 18/1969 und 3/1974 und der Kundmachung
des Amtes der Wiener Landesregierung, LGBI. Nr. 16/1974, wird wie folgt
geändert:
1. § 15 Abs. 4 hat zu lauten:
"(4) Der Wasserabnehmer hat die Innenanlage in Abständen von mindestens drei
Monaten auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Diese Überprüfung kann erfolgen durch:
a) Überwachung des durchschnittlichen Tagesverbrauches durch monatliche
Ablesung des Wasserzählers,
b) Sperre aller Entnahmestellen der Innenanlage verbunden mit der Kontrolle des
Wasserzählers,
c) Überprüfung der Dichtheit der Innenanlage durch einen hiezu nach den
gewerberechtlichen Vorschriften befugten Gewerbetreibenden.
Der Nachweis der Dichtheit der Innenanlage gilt als erbracht, wenn der ermittelte
durchschnittliche Tagesverbrauch von dem zuletzt festgestellten nicht abweicht
bzw. die Abweichung des durchschnittlichen Tagesverbrauches mit Sicherheit auf
ein geändertes Verbrauchsgeschehen zurückgeführt werden kann. Ferner gilt der
Nachweis der Dichte als erbracht, wenn bei Sperre aller Entnahmestellen der
Wasserzähler keinen Verbrauch anzeigt oder wenn der mit der Überprüfung der
Innenanlage beauftragte Gewerbetreibende ihre Dichtheit bescheinigt."
2. Der bisherige Abs. 4 des § 15 erhält die Bezeichnung "5".
3. § 21 hat zu entfallen.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1976 in Kraft. Art. I Z. 3 findet auch alle in diesem
Zeitpunkt nicht rechtskräftig abgeschlossenen Geschäftsfälle Anwendung.
Haustechnische Überprüfungen gemäß den letztgültigen
Verordnungen
VD 390 Überprüfung, Stockwerksverteiler und Erdungsanlagen
TEIL 1
Überprüfen der Schutzmaßnahmen
FI - Schutzschaltung messen mit Unilap 100 Meßgerät und Werte mittels
Befund festhalten
Potential.- Erdungsschellen auf Korrisionsschäden überprüfen ggf.
erneuern. Potentialausgleichschiene - Zustand und Festigkeit überprüfen
Messen des Erdungswiderstandes und Festigkeit der Anschlüsse
überprüfen
Sichtkontrolle der gesamten Anlage inkl. Stockwerksverteiler
Schutzmaßnahmen der Verteiler überprüfen und ggf. Anschlußklemmen
nachziehen
Protokollieren der Meßwerte
Zählerhauptverteiler im Keller prüfen
Schleifenwiederstand messen und protokollieren
Heizungspotentialausgleich prüfen
Anschlußschellen auf Korrision prüfen ggf. austauschen
Abmontieren der Gerätefrontplatten
Auslösestrom überprüfen und protokollieren
Spannungsführende Anlagenteile auf ÖVE-ES-Berührungsschutz
überprüfen
VD 390 Überprüfung, Stockwerksverteiler und Erdungsanlagen
TEIL 2
Überprüfen der Schutzmaßnahmen
FI - Schutzschaltung messen mit Unilap 100 Meßgerät und Werte mittels
Befund festhalten
Potential.- Erdungsschellen auf Korrisionsschäden überprüfen ggf.
erneuern. Potentialausgleichschiene - Zustand und Festigkeit überprüfen
Messen des Erdungswiderstandes und Festigkeit der Anschlüsse
überprüfen
Sichtkontrolle der gesamten Anlage inkl. Stockwerksverteiler
Schutzmaßnahmen der Verteiler überprüfen und ggf. Anschlußklemmen
nachziehen
Protokollieren der Meßwerte
Zählerhauptverteiler im Keller prüfen
Schleifenwiederstand messen und protokollieren
Heizungspotentialausgleich prüfen Anschlußschellen auf Korrision prüfen
ggf. austauschen
Abmontieren der Gerätefrontplatten
Auslösestrom überprüfen und protokollieren
Spannungsführende Anlagenteile auf ÖVE-ES-Berührungsschutz
überprüfen
Blitzschutz
Sichtkontrolle der gesamten Anlage speziell Anschluß und Klemmstellen
auf Festigkeit und Zustand überprüfen ggf. nachziehen
Öffnen der Trennstellen jeweils an den Erderanschlüssen
Mit Meßgerät - Käfigwiderstand messen
Erderwiderstände und Tiefenerder messen und dementsprechend
befunden ggf.nachziehen
Eventulle Korrosionsschäden beseitigen und Korrisionsschutz mit
Zinkspray herstellen
E-Heizung
Sichtkontrolle der gesamten Anlage
E-Anschlüße auf Festigkeit überprüfen ggf. nachziehen
Notbeleuchtung
Sichtkontrolle der gesamten Anlage
Schutzmaßnahme wie FI-Schutz und Schutzisolation mit Unilap 100
messen und befunden
Ladezustand der Notbeleuchtung überprüfen
Stromausfall improvisieren
Beleuchtungsstärke- und Dauer prüfen und messen und
dementsprechend befunden
ggf. Reinigen der Reflektoren
ev. erneuern der Leuchtmittel